AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firmengruppe WEDL * (im Folgenden kurz „Wedl“)


1. Vertragsabschluss & Geltung

Wedl schließt sämtliche Verträge ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB). Diese bilden stets einen integrierenden Bestandteil des Vertrags. Einkaufsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Wedl schriftlich anerkannt werden. Angebote Wedls erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Diese AGB gelten auch für die Nutzung sämtlicher Homepages der Firmengruppe Wedl (www.wedl.com) sowie den Wedl-Onlineshop (www.onlineshop.wedl.com).



2. Lieferung und Gefahrenübergang

Ist Lieferung durch Wedl vereinbart, so ist der Käufer verpflichtet, die Ware am vereinbarten Ort persönlich bzw. durch einen geeigneten Bevollmächtigten entgegenzunehmen. Ist bei Lieferung weder der Käufer noch ein Bevollmächtigter am vereinbarten Lieferort anwesend, so ist Wedl berechtigt, die Ware am vereinbarten Lieferort abzuladen und die Übernahme wird in diesem Fall im Zeitpunkt der Abladung bewirkt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht in jenem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware am vereinbarten Lieferort die Hebebühne des Lieferfahrzeugs verlässt. Ist es Wedl aufgrund von seinem Willen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise höhere Gewalt, Krieg, behördliche Eingriffe, Verzug im Transport oder Transportschäden, unvorhersehbarer Ausfall eines wesentlichen, nur schwer zu ersetzenden Zulieferanten, Energie- oder Rohstoffmangels, Streik etc. nicht möglich, die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten, so verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer dieses Ereignisses. Der Käufer ist nicht berechtigt, aus der automatischen Fristverlängerung wie immer geartete Ansprüche abzuleiten. Sind bestellte Waren bei Wedl nicht lagernd, so ist Wedl berechtigt, die nicht lagernden Waren binnen 14 Tagen nach Lieferung dieser Waren durch den Lieferanten an den Käufer nachzuliefern. Der Käufer ist nicht berechtigt, hieraus wie immer geartete Ansprüche abzuleiten. Für zugestellte Lieferungen gilt ein Mindestbestellwert von EUR 300,-- zuzüglich Umsatzsteuer. Lieferungen der Kaffeebereiche der Wedl & Hofmann GmbH, Testa Rossa Caffe GmbH sowie der W&W Specialitäten Kaffee GmbH oder deren Frachtbevollmächtigte sind vom zuvor genannten Mindestbestellwert ausgenommen. Wedl ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Eine Beanstandung bzw. Rüge einer Teillieferung berechtigt den Käufer nicht zur Ablehnung oder Stornierung von restlichen Lieferungen. 



3. Preise

Die Lieferung erfolgt zu dem Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisen laut Preisliste von Wedl (Tagespreise). Bei Bestellung von Gewichtsware über Telefon, Fax, Onlineshop oder verbundene Homepages kann es vorkommen, dass zum Zeitpunkt der Bestellung der Preis nicht exakt feststeht bzw. dass die Liefermenge von der Bestellmenge abweicht. Der Preis richtet sich in diesem Falle nach dem Gewicht und kann schwanken. Die in Prospekten, Preislisten oder Werbeschriften von Wedl angeführten Preise verstehen sich stets freibleibend. Die Preise verstehen sich inklusive der im Geschäftsbetrieb von Wedl üblichen Verpackung. Empfiehlt Wedl Wiederverkäufern Verkaufspreise, so stellen diese empfohlenen Verkaufspreise stets unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise dar. Wenn Wedl dem Käufer Rabatte oder Boni einräumt, so sind diese mit einer fristgerechten und vollständigen Zahlung bedingt.



4. Zahlung

Sofern nichts anders vereinbart ist, hat der Käufer bei Abholung bzw. Lieferung bar zu bezahlen. Ist Zahlung mittels Abbuchungsauftrag vereinbart, so ist der Käufer verpflichtet, Wedl bei Bestellung einen entsprechenden Abbuchungsauftrag zu übergeben. Besteht aus welchem Grund immer trotz entsprechender Vereinbarung kein Abbuchungsauftrag, so ist die Zahlung binnen 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung (Rechnungsdatum) ohne jeden Abzug an Wedl in der vereinbarten Währung zu leisten. Zahlungen gelten an jenem Tag als geleistet, an welchem Wedl über den Zahlungseingang verfügen kann. Erklärt sich Wedl ausnahmsweise zur Annahme eines Schecks bereit, so erfolgt diese Annahme stets lediglich zahlungshalber. Allfällige Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderer, von Wedl nicht ausdrücklich anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Forderungen Wedls aufzurechnen.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist Wedl berechtigt:
- die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aufzuschieben
- den gesamten noch offenen Kaufpreis sowie allfällige offene Zahlungen aufgrund anderer Verträge sofort fällig zu stellen
- Verzugszinsen in Höhe von 8,0 % über dem aktuellen Basiszinssatz der EZB, jedoch mindestens 1 % pro Monat
- ab Fälligkeit zu verrechnen
- nach seiner Wahl entweder am Kaufvertrag festzuhalten oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Der Käufer ist verpflichtet, Wedl infolge des Zahlungsverzugs entstandene Kosten, wie insbesondere: Inkassokosten und Rechtsanwaltskosten, zu bezahlen sowie diesem auch den anderweitig entstandenen Schaden zu ersetzen. Erklärt Wedl den Rücktritt, so wird dieser mit ergebnislosem Verstreichen der Nachfrist rechtswirksam. Der Käufer hat Wedl in diesem Fall bereits gelieferte, aber noch nicht bezahlte Waren unverzüglich zurückzustellen, vollen Ersatz für eine allenfalls eingetretene Wertminderung zu leisten sowie Wedl sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, welche dieser im Hinblick auf die Durchführung des gegenständlichen Vertrages gemacht hat.

Zahlungsverzug liegt auch dann vor, wenn Wedl infolge Widerrufs der Einzugsermächtigung oder mangelnder Deckung auf dem Bankkonto des Käufers nicht in der Lage ist, den Kaufpreis einzuziehen oder der Käufer die Rückbuchung des Kaufpreises nach erfolgter Einziehung veranlasst. Der Käufer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Wedl Abfragen hinsichtlich der Bonität des Käufers durchführt.



5. Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte

Der Kaufgegenstand bleibt im Eigentum Wedls, bis der Käufer sämtliche ihm obliegende Verpflichtungen, und zwar auch solche aufgrund anderer mit Wedl abgeschlossener Kaufverträge, Wedl gegenüber erfüllt hat. Der Käufer hat allenfalls geltende Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten zu erfüllen. Wedl erlaubt dem Käufer die Verarbeitung und Weiterveräußerung der im vorbehaltenen Eigentum Wedls stehenden Waren im Rahmen des Geschäftsbetriebes. Zur Sicherung der Kaufpreisforderungen tritt hiermit der Käufer Forderung aus einer ihm durch Wedl erlaubten Weiterveräußerung der Ware an Wedl ab und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern und/oder auf den von ihm gestellten Rechnungen anzubringen. Der Käufer hat Wedl auf das Verlangen unverzüglich die Höhe der Forderungen sowie den Schuldner bekannt zu geben, Wedl die zur Einbringlichmachung der Forderung notwendigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner die erfolgte Abtretung mitzuteilen. Führt ein dritter Gläubiger gegen den Käufer auf im vorbehaltenen Eigentum Wedls stehende Waren Exekution (etwa durch Begründung eines exekutiven Pfandrechts) oder versucht der dritte Gläubiger in anderer Form auf diese Waren zu greifen, so verpflichtet sich der Käufer, die Eigentumsrechte Wedls zu schützen und zu verteidigen sowie Wedl unverzüglich zu informieren. Der Käufer hat Wedl alle Kosten und Schäden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese genannten Verpflichtungen entstehen. Wedl ist jederzeit berechtigt, das Firmengelände des Käufers zu betreten und die Ware, an der ein Vorbehaltsrecht besteht, entsprechend zu kennzeichnen.



6. Gewährleistung Schadenersatz

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Übernahme (Punkt 2.) zu überprüfen bzw. durch einen Bevollmächtigten überprüfen zu lassen und allfällige Mängel sofort dem Lieferpersonal Wedls gegenüber zu rügen. Mängelrügen nach diesem Zeitpunkt sind verfristet (befristet) und unwirksam, sodass ein Gewährleistungsanspruch des Käufers Wedl gegenüber nicht besteht. Wedl kann seiner Pflicht zur Gewährleistung nach eigener Wahl durch Austausch, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden nachkommen. Zur Durchführung des Austauschs oder der Verbesserung hat der Käufer die mangelhafte Ware auf eigene Kosten an Wedl zu senden und nach Durchführung wiederum dort abzuholen. Für Personen- und Sachschäden haftet Wedl lediglich, sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Insbesondere besteht auch ein Schadenersatzanspruch des Käufers im Falle von Lieferverzug bzw. Nichtlieferung Wedls lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.



7. Obliegenheit des Käufers

Der Käufer ist verpflichtet, die Waren den Lagerungshinweisen, Gebrauchsanleitungen, Zubereitungshinweisen etc. entsprechend zu behandeln. Insbesondere hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass Frischwaren stets den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und der HACCP-Vorschriften (Hazard Analysis and Critical Control Points) entsprechen, insbesondere muss eine nicht durchbrochene Kühlkette gewährleistet sein.



8. Gerichtsstand / anwendbares Recht / Erfüllungsort

Gerichtsstand für Klagen Wedls gegen den Käufer nach Wahl Wedls Hall in Tirol, Innsbruck oder der Sitz bzw. Wohnsitz des Käufers. Gerichtsstand für Klagen des Käufers gegen Wedl ist ausschließlich das sachlich für den Sitz Wedls kompetente Gericht. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Zahlungen ist Erfüllungsort der Sitz Wedls, dies auch dann, wenn Lieferung oder Zahlung an einem anderen Ort vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, so bleiben die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen mit Ausnahme dieser unwirksamen Bestimmung gültig und rechtswirksam.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für Rechtsgeschäfte mit Konsumenten, soweit ein Widerspruch mit den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht besteht. Der Käufer stimmt zu, dass der gesamte Schriftverkehr (also auch Rechnungen) in elektronischer Form rechtsgültig abgewickelt werden kann. Vereinbarungen mit dem Verkaufs- und Lieferpersonal Wedls binden Wedl nicht. Solche Vereinbarungen bzw. Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ein vertretungsbefugtes Organ Wedls.  



9. Empfohlene Richtpreise

All unsere empfohlenen Verbraucherpreise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise.



10. Hinweis gemäß österreichischer Verpackungsverordnung

Sämtliche gelieferten/abgeholten Verpackungen sind zur Gänze über die entsprechende ARA-Lizenznummer entpflichtet. 



11. Datenschutz / Homepage / Werbung

11.1 Alle Informationen auf sämtlichen Homepages der Firmengruppe Wedl wurden sorgfältig recherchiert, dennoch kann Wedl Irrtümer oder Schreibfehler nicht völlig ausschließen. Für Links und Verweise auf fremde Seiten haftet Wedl nicht. Eine Haftung für verlinkte Seiten besteht nur gemäß § 17 E-Commerce-Gesetz. Wenn auf einer verlinkten Seite rechtswidrige Inhalte erkannt werden sollten, ersucht Wedl um Mitteilung und wird den Link nach Prüfung löschen.  Wedl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberrechte, am gesamten Inhalt der Homepages vor, insbesondere am Aufbau der Homepages (Layout) sowie weiters an Bildern, Marken, Logos, Texten, Grafiken, Lichtbildern und ähnlichem. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede Nutzung von solchen Inhalten, insbesondere eine Speicherung in Datenbanken, eine Vervielfältigung, eine Verbreitung oder eine Bearbeitung vorab der schriftlichen Zustimmung durch Wedl. Alle Produktabbildungen in den genannten Homepages und im Onlineshop sind Symbolbilder.

11.2 Sämtliche Informationen über die von Wedl betreffend den Käufer verarbeiteten personenbezogenen Daten einschließlich der Information des Käufers über die ihm nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung zustehenden Rechte sind in der Wedl-Datenschutzerklärung enthalten, welche auf der Homepage von Wedl unter www.wedl.com/datenschutz abrufbar ist.



12. Bonitätsprüfung

Zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen behält sich Wedl im Rahmen der Wahrung seines berechtigten Interesses vor, Informationen über die Bonität des Käufers / Kunden an den Kreditschutzverband 1870 zu übermitteln bzw. solche Informationen anzufordern. Wedl behält sich vor, erforderlichenfalls auch mit anderen Kreditauskunfteien zu diesen Zwecken zusammenzuarbeiten.



13. Gesetzliche Informationspflichten

Inhaber und Betreiber der Homepage www.wedl.com sowie des Onlineshops (www.onlineshop.wedl.com) ist die Wedl Handels GmbH, Leopold Wedl Straße 1, 6068 Mils. Erreichbar unter www.wedl.com oder auch info@wedl.com oder telefonisch unter +43 (0) 59 335 0. Firmenbuchnummer: FN 314555g (Firmenbuchgericht Innsbruck). UID-Nummer: ATU 64367526. 

* Die Firmengruppe Wedl besteht aus folgenden Unternehmen:
Wedl & Hofmann GmbH, Wedl Handels-GmbH, Leopold Wedl GmbH & Co KG, W & W Specialitäten Kaffee GmbH, Wedl & Dick GmbH, C&C Berger & Wedl GmbH, Testa Rossa Caffe GmbH



Stand: 03.08.2021